AGB von Johanna Anders

 

  1. Vertragspartner

Ihre Vertragspartnerin ist Frau Johanna Anders, nachfolgend Auftragnehmerin, Münchhausenweg 16, 31137 Hildesheim.

  1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für sämtliche Aufträge und Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Fassung. Abweichende AGB sind nur dann wirksam vereinbart, wenn die Auftragnehmerin dieses schriftlich bestätigt.

 

  1. Zustandekommen des Vertrags

Das Angebot der Auftragnehmerin ist hinsichtlich Leistungen, Vergütung und Fristen freibleibend, sofern nichts anderes angegeben ist. Der Auftrag kommt verbindlich zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag erteilt und die Auftragnehmerin diesen schriftlich bestätigt hat.

 

  1. Umfang und Ausführungen der Dienstleistungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag und den AGB. Innerhalb des Auftrags besteht für die Auftragnehmerin Gestaltungsfreiheit. Die Auftragnehmerin kann zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer heranziehen und Aufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Subunternehmer mit der Auftragsdurchführung beauftragt werden soll.

 

  1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zu erteilen. Soweit erforderlich, hat er Besichtigungen der auftragsrelevanten Immobilien zu ermöglichen. Hält der Auftraggeber Terminabsprachen nicht ein, ohne diese 24 Stunden vorher abzusagen, hat er der Auftragnehmerin ihren dadurch bedingten Zeitaufwand und ihre Reisekosten in angemessener Höhe zu erstatten.

 

  1. Leistungsvorbehalt

Die Auftragnehmerin behält sich vor, erst tätig zu werden, wenn ihr die erforderlichen Unterlagen des Auftraggebers vollständig vorliegen. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich nach der Auftragserteilung darüber informieren, welche Daten und Unterlagen für die Auftragserfüllung benötigt werden.

 

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Die geistigen Werke der Auftragnehmerin, wie Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Fotos, Entwürfe und Planungsunterlagen, unterliegen den rechtlichen Bestimmungen des Urhebergesetzes und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Auftragnehmerin nicht veröffentlicht werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Unterlagen zu Dokumentations- oder Werbezwecken in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

 

  1. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Nachträgliche  Preiserhöhungen infolge Gesetzesänderungen (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer) dürfen an den Auftraggeber in gleichem Umfang weitergegeben werden. Die Zahlung ist per Überweisung oder Barzahlung zu leisten. Die Zahlung ist sofort nach Abnahme der Leistung vollständig fällig. Abschlagszahlungen nach Teilleistungen können besonders vereinbart werden.

Wird der Auftrag aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftraggebers oder sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, hat er der Auftragnehmerin ihre bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten und ihr die bis dahin angefallenen Aufwendungen für Post und Telekommunikation, Fahrt- und Reisekosten, Kopien, angefertigte Filme und Fotos zu erstatten. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.  Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für die mangelfreie Leistungserbringung nach Werkvertragsrecht gemäß §§ 634ff. BGB. Die Auftragnehmerin hat das Recht, mindestens zweimal eine Nachbesserung vorzunehmen.

Eine Haftung der Auftragnehmerin aufgrund leichter Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie für Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Auftragnehmerin auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.

Fehlerhafte Unterlagen, falsche Maß- und Ausführungsangaben des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten und begründen keine Haftungsansprüche gegenüber der Auftragnehmerin.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für etwaiges Nichtgefallen der erstellten Entwürfe oder Planungen.

Eine Haftung für Drittunternehmen, die die Auftragnehmerin dem Auftraggeber für die Ausführung der Planungen lediglich vermittelt hat und die keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin sind, ist ausgeschlossen.

 

  1. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Die Auftragnehmerin ist insbesondere zur Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber

–  seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt,

–  die Durchführung des Auftrags erheblich behindert oder unmöglich macht oder

–  trotz Mahnung und Fristsetzung seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht nach-

kommt.

Darüber hinaus sind beide Vertragsparteien zur Kündigung berechtigt, wenn der Auftragnehmerin die persönliche Leistungserbringung unmöglich wird (z.B. aus Krankheitsgründen) und eine Erfüllung durch Dritte vom Auftraggeber nicht gewünscht ist.

Kommt die Auftragnehmerin mit einer Leistung in Verzug, ist eine Kündigung des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Auch insoweit gilt Schriftformerfordernis.

 

  1. Gütestellenverfahren

Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Auftragsverhältnis ergeben,  kann sich jeder Vertragspartner an eine staatlich anerkannte Gütestelle i. S. v. § 794 Absatz 1 Ziff. 1 ZPO wenden.

 

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Zwischen den Auftragsparteien gilt ausschließlich das deutsche Recht. Erfüllungsort ist Hildesheim. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben als Gerichtsstand die Stadt Hildesheim vereinbart.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien am Nächsten kommen. Die vorstehende Regelung gilt auch für den Fall, dass sich der vereinbarte Auftrag als lückenhaft erweist. Die Parteien verpflichten sich, sobald sie Kenntnis von der Vertragslücke oder der Unwirksamkeit der Bestimmungen erlangen, diese durch rechtswirksame und angemessene Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Auftrags entsprechen. Hierbei ist die Schriftform einzuhalten.